NACHLASS - AUKTION: Großes Bauernhaus voller Kunst und Antiquitäten
am 25. Januar 2025
Auktionskatalog mit Fotos: (bitte anklicken)
https://www.lotsearch.de/auction-catalogues/auktion-eines-antiken-nachlasses-179476
Filme über das Auktionshaus - bitte anklicken:
Vergleichen Sie vor der Teilnahme an einer Auktion das Aufgeld, wir nehmen seit über 30 Jahren nur ein Aufgeld von 15 % zzgl. MwSt.
Fast alle Auktionshäuser haben ein höheres Aufgeld und sind weder öffentlich bestellt und vereidigt, wir seit über 45 Jahren schon. Die öffentliche Bestellung ist sehr wichtig für Ihre Teilnahme an einer Auktion.
Detlef Jentsch ist einer der erfolgreichsten und originellsten Versteigerer in Deutschland... (Artikel in Westfälische Nachrichten vom 23.12.2012)
Ist Ihr AUKTIONSHAUS auch schon 45 Jahre tätig, öffentlich bestellt und vereidigt, veröffentlicht nicht die Ergebnisse Ihres Nachbarn, nimmt auch nur ein Aufgeld von 15 % und rechnet eine Woche nach der Auktion mit Ihnen bar ab?
OWL´s einziger öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer seit nunmehr 45 Jahren, versteigert werden: Immobilien - Grundstücke - Villen - Schlösser - Bauern- u. Gutshöfe - Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge - Flugzeuge - Schiffe - Yachten - Tiere - Gold - Barren - Münzen - Schmuck - Silber - Antiquitäten - Briefmarken - GmbH-Anteile - Firmen u. Firmenanteile - Pfandversteigerungen - Nachlässe u. Testamentsvollstreckungen aller Art.
Bis heute haben wir über 2,6 Tonnen Gold für ca. 127 Millionen Euro
und 1950 Karat Brillanten für ca. 20 Millionen Euro versteigert.
Bereits 1989 sind wir in die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland mit einer bis dahin einmaligen Auktion einer ganzen Siedlung eingegangen.
Seit über 34 Jahren kommt das Fernsehen zu unseren AUKTIONEN.
Ein öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer muß durch fundiertes Fachwissen, große Berufserfahrung und besondere Vertrauenswürdigkeit aus dem Kreis seiner Berufskollegen hervorragen.Er muss sämtliche einschlägige Bestimmungen der Gewerbeordnung, der Versteigererverordnung, des HGB und des BGB kennen, soweit darin die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers geregelt werden.
Diese Voraussetzung können sehr viele Versteigerer nicht erfüllen.
Nur Versteigerer mit außergewöhnlicher Sachkunde und nach staatlicher Überprüfung werden öffentlich bestellt und vereidigt.
Das BGH- (Bundesgerichtshof) Urteil vom 5. Oktober 1989, aaO. BVerwGE 5, 95 [96] = NJW 1957, 1248, BGH, Urteil vom 9. November 2005 - VIII ZR 116/05
Das Gewerberecht sieht die öffentliche Bestellung eines Versteigerers vor, um dem Publikum die Möglichkeit zu geben, sich solcher Personen zu bedienen, die bei Ausübung ihres Gewerbes eine besondere Zuverlässigkeit und Tüchtigkeit bieten.
Fast alle deutschen TV- SENDER begleiten unsere VERSTEIGERUNGEN.
SPEZIALIST für die Verwertung wohlhabender NACHLÄSSE
Eine Villa z.B. erzielte: Ausruf: 800.000.-- Erlös: € 1.150.000.-- Euro. Zahlreiche prominente Nachlässe mit bis zu 20.000 qm Privatgrund und einmalige wertvolle Objekte waren keine Seltenheit.
Spezialist für Erbschafts- u. Nachlassverwertungen sowie Verwaltungen aller Art.
Auf einer Auktion erhalten Sie Höchstpreise für: IMMOBILIEN, Ihre FIRMENANLAGE, AUTOS, SCHMUCK, FAHRZEUGE aller Art, Kunstobjekte u.v.a.
Mit der öffentlichen Bestellung nimmt der Versteigerer eine öffentliche Aufgabe wahr. Sie werden darauf vereidigt, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Da wir nicht möchten, dass die Öffentlichkeit erfährt, welchen Erlös Ihre Einlieferung erzielt hat, veröffentlichen wir seit 45 Jahren auch keine Ergebnisse !
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